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Betrieblicher Ermittlungsdienst

Ziel des betrieblichen Ermittlungsdiensts ist die Unterstützung der Überwachungsfunktion der Unternehmensleitung durch konkrete Überprüfungen (personenbezogene Ermittlungen) im Verdachts- und Ereignisfall

Aufgaben des betrieblichen Ermittlungsdiensts:

  • Aufklärung von Straftaten und Ordnungsverstößen im Unternehmen
  • Erhebung gerichtsverwertbarer Beweismittel
  • Analyse der Betriebskriminalität
  • Ermittlungen bei Unfällen und anderen Schadensereignissen
  • Ermittlungen betr. Schadensregulierung und Schadensersatzansprüche
  • Zusammenarbeit und Unterstützung von Ermittlung und Strafverfolgungsbehörden in Fällen von deren Zuständigkeit

Grundlagen des betrieblichen Ermittlungsdienst
Der Ermittlungsdienst unterliegt dem Opportunitätsprinzip und nicht dem Legalitätsprinzip. Die Entscheidung über die Intensität trifft die Unternehmensleitung.

“Ermittlungen im Unternehmensinteresse”
Sind die Ermittlung betriebswirtschaftlich sinnvoll?
Unternehmensinteressen dürfen durch Ermittlungen nicht geschädigt werden!

 
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